Für die Lieferung unserer Erzeugnisse sind ausschließlich die nachstehenden Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen maßgebend, sofern nicht eine von uns schriftlich verfasste oder bestätigte andere Vereinbarung getroffen worden ist. Diese Bedingungen gelten für unseren gesamten Geschäftsverkehr. Widersprechende, anderslautende oder weitergehende Allgemeinen Geschäftsbedingungen werden nicht anerkannt. Ihrer Geltung wird ausdrücklich widersprochen. Schweigen unsererseits auf die Übersendung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Käufers gilt nicht als Zustimmung zur Einbeziehung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Käufers. Unsere Verkaufs- und Lieferbedingungen in ihrer jeweils geltenden Fassung werden, soweit diese einmal wirksam vereinbart wurden, bei laufenden Geschäftsbeziehungen auch Bestandteil aller zukünftigen Verträge, ohne dass es im Einzelfall noch eines ausdrücklichen Hinweises bedarf, auch wenn diese Bedingungen auf einzelne Geschäfte ausnahmsweise ganz oder teilweise unanwendbar sein sollten, weil für diese Geschäfte abweichende Vereinbarungen getroffen wurden. Für Geschäfte und Verkäufe in das Ausland gelten die Internationalen Verkaufsbedingungen für nicht in Deutschland ansässige Kunden.
Unsere Angebote sind freibleibend. An mündliche Absprachen sind wir erst nach weiterer schriftlicher Bestätigung gebunden. Erklärungen unserer Mitarbeiter, Reisenden oder Handelsvertreter bedürfen zu ihrer Wirksamkeit unserer schriftlichen Bestätigung.
Die Preise in unserem Katalog sind unverbindlich. Sofern nicht schriftlich etwas anderes vereinbart ist, gelten allein die Preise am Tage der Bestellung. Alle Preise sind Nettopreise und verstehen sich zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer.
Für die Zahlung unserer Rechnungen gelten folgende Konditionen:
Wechsel und Schecks werden, wenn überhaupt, nur erfüllungshalber und vorbehaltlich der Diskontierungsmöglichkeit entgegengenommen. Alle anfallenden Spesen sind von dem Käufer zu tragen, ebenso im Falle der Nichteinlösung von Banklastschriften die Bankgebühren und Auslagen. In diesen Fällen werden vorher gutgeschriebene Skontobeträge rückbelastet. Die Annahme eines Wechsels nach Fälligkeit oder Prolongation stellt keine Stundung dar. Wir behalten uns vor, Wechsel oder Schecks jederzeit zurückzugeben. Gerät der Käufer mit einer Zahlung in Verzug, sind wir berechtigt, ohne besonderen Nachweis Verzugszinsen von 9 % p.a. über dem jeweiligen Basiszinssatz (§ 247 Abs. 1, Satz 1 BGB) ab Verzugseintritt zu berechnen und für jede Mahnung Mahngebühren in Höhe von 5,00 Euro zu erheben. Die Geltendmachung eines höheren Verzugsschadens im Einzelfall bleibt vorbehalten.
Falls der Käufer seine Zahlungsverpflichtungen nicht erfüllt oder einen Wechsel oder Scheck zu Protest gehen lässt oder falls sonstige Umstände bekannt werden, die die Erfüllung der Verbindlichkeit des Käufers uns gegenüber gefährdet erscheinen lassen, werden ohne Rücksicht auf vorher getroffene Zahlungsvereinbarungen alle unsere Forderungen aufgrund erfolgter Lieferungen sofort fällig. Noch ausstehende Lieferungen unsererseits an den Käufer können dann von uns per Nachnahme vorgenommen oder von der Gestellung geeigneter Sicherheiten abhängig gemacht werden, bis zu deren Leistung unsere Lieferverpflichtung ruht. Der Käufer ist berechtigt, anstelle einer geeigneten Sicherheitsleistung auch vorauszuzahlen. Wird die geforderte Sicherheitsleistung nicht vor Ablauf einer Woche nach schriftlicher Aufforderung geleistet, können wir vom Vertrag zurücktreten. Sind Teilzahlungen vereinbart, ist der jeweilige Restbetrag sofort fällig, wenn der Käufer mit einer oder mehreren Ratenzahlungen in Verzug gerät. Zahlungen an Dritte, insbesondere an Handelsvertreter oder -reisende, werden nicht anerkannt, es sei denn, diese Personen sind ausdrücklich von uns inkassobevollmächtigt.
Die Aufrechnung gegen unsere Forderungen ist nur mit von uns ausdrücklich als berechtigt anerkannten oder rechtskräftig festgestellten Forderungen des Käufers zulässig. Das Zurückbehaltungsrecht wegen anderer nicht aus demselben Vertragsverhältnis stammender Ansprüche des Käufers gegen uns ist ausgeschlossen.
Die Angabe von Lieferfristen ist freibleibend, es sei denn, dass eine ausdrückliche Vereinbarung über einen Fixtermin schriftlich getroffen wurde. Ferner stehen unsere Lieferfristen unter den Vorbehalten der Selbstbelieferung, der Liefermöglichkeit und von Zwischenverkäufen. Die Lieferfrist beginnt mit dem Tag der Bestellungsannahme durch uns, jedoch nicht vor vollständiger Klarstellung aller Ausführungseinzelheiten. Die Lieferfrist ist mit der rechtzeitigen Meldung der Versandbereitschaft eingehalten, wenn uns die Absendung ohne eigenes Verschulden unmöglich ist. Als Liefertag gilt der Tag der Versendung, bei vereinbarter Abholung der Tag der Absendung der Meldung der Versandbereitschaft. Überschreiten wir bei einer bestellten Ware einen unverbindlichen Liefertermin oder eine unverbindliche Lieferzeit um mehr als 30 Tage, so hat der Käufer das Recht, uns schriftlich eine angemessene Nachfrist zu setzen. Mit dieser Mahnung werden wir in Verzug gesetzt.
Ereignisse höherer Gewalt, Arbeitskämpfe bei uns oder unseren Lieferanten und vergleichbare unvorhersehbare Hindernisse, auf deren Entstehung oder Beseitigung wir keinen Einfluss haben, verlängern die vereinbarten Lieferfristen um die Dauer des Hindernisses, längstens jedoch um 3 Wochen. Hat in diesem Falle die verspätete Lieferung für den Käufer kein Interesse, so ist er nach Ablauf einer von ihm schriftlich und unter Ablehnungsandrohung zu setzenden Nachfrist von 14 Tagen berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Diesbezügliche Schadensersatzansprüche sind ausgeschlossen, sofern unsererseits oder auf Seiten unserer Erfüllungsgehilfen kein Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt.
Die Lieferung erfolgt nach unserer Wahl durch ein üblicherweise geeignetes Beförderungsmittel und auf Rechnung des Käufers zuzüglich der Verpackungs- und Versicherungskosten, es sei denn, dass sich aus unserer jeweils gültigen Preisliste etwas anderes ergibt. Dabei werden Transportversicherungen nur auf ausdrücklichen Wunsch des Käufers abgeschlossen.
Die Lieferungen erfolgen, auch wenn wir die Frachtkosten tragen, stets auf Gefahr des Käufers, es sei denn, dass wir den Transport mit eigenen Fahrzeugen und eigenem Personal durchführen und dabei die Schäden nicht von Dritten verursacht werden. Die Gefahr geht mit der Übergabe der Ware an die Post, den Paketdienst, den Spediteur oder den Frachtführer, spätestens aber mit dem Verlassen des Werks oder Lagers auf den Käufer über. Dies gilt insbesondere auch für Verkäufe, bei denen CIF, CFR, FAC, FAS oder FOB vereinbart wurde.
Abweichungen zwischen der Bestellung und der Lieferung bezüglich des Gewichts, der Stückzahl und der Abmessung sind in einem Umfang von bis zu 10 % sowohl hinsichtlich der gesamten Lieferung wie auch hinsichtlich eines Teils der Lieferung gestattet, soweit die von der Firma Eduard Gerlach GmbH verwendeten Verpackungsgrößen bzw. Verpackungseinheiten die genaue Ausführung der Bestellung nicht ermöglichen. Mehr- oder Mindermengen werden bei der Fakturierung entsprechend berücksichtigt. Einwendungen können nur binnen 8 Tagen nach Erhalt der Lieferungen schriftlich erhoben werden. Die Rücknahme einer Mehrlieferung ist nur insoweit möglich, als nur vollständige Verpackungseinheiten zurückgenommen werden.
Alle personenbezogenen Daten werden grundsätzlich vertraulich behandelt. Die für die Geschäftsabwicklung notwendigen Daten werden gespeichert und im Rahmen der Bestellabwicklung ggf. an verbundene Unternehmen weitergegeben. Die Weitergabeverarbeitung und Nutzung der Daten erfolgt nur insoweit, wie dies für die Durchführung des abgeschlossenen Geschäfts und die Pflege der daraus resultierenden Kundenbeziehung erforderlich ist, gesetzlich zulässig und vom Kunden gewünscht ist. Bei der Datenverarbeitung werden schutzwürdige Belange der Kunden gemäß den gesetzlichen Bestimmungen berücksichtigt.
Die Eduard Gerlach GmbH behält sich nach dem Ergebnis einer Bonitätsprüfung (vgl. 11.) den Ausschluss bestimmter Zahlungsarten, die Nichtannahme des Kundenauftrags oder den Rücktritt vom Vertrag vor, soweit der Kaufpreisanspruch der Eduard Gerlach GmbH gefährdet ist.
Der Kunde willigt ein, dass die Eduard Gerlach GmbH seine Daten, die er ihr im Rahmen der Kaufanbahnung und der Abwicklung des Kaufvertrages zur Verfügung stellt (Personendaten) an die SCHUFA Holding AG, Kormoranweg 5, 65201 Wiesbaden, zum Zwecke der Bonitätsprüfung übermittelt. Unabhängig davon übermittelt Gerlach der SCHUFA auch Daten aufgrund nichtvertragsgemäßen Verhaltens (z.B. Forderungsbetrag nach Kündigung bei unbestrittener Forderung). Bis zur endgültigen Abwicklung der Geschäftsbeziehung, insbesondere aber für die Dauer einer Ratenzahlungsvereinbarung, kann die Eduard Gerlach GmbH hierüber ebenfalls Auskünfte erhalten. Diese Meldungen dürfen nach dem Bundesdatenschutzgesetz nur erfolgen, soweit dies nach der Abwägung aller betroffenen Interessen zulässig ist.
Die SCHUFA speichert und übermittelt die Daten für Bonitätsanfragen an ihre Vertragspartner in der EU. Vertragspartner der SCHUFA sind vor allem Kreditinstitute sowie Kreditkarten- und Leasinggesellschaften. Daneben erteilt die SCHUFA auch Auskünfte an Handels-, Telekommunikations- und sonstige Unternehmen, die Leistungen und Lieferungen gegen Kredit gewähren. Zur Schuldnerermittlung gibt die SCHUFA Adressdaten bekannt. Bei der Erteilung von Auskünften kann die SCHUFA ihren Vertragspartnern ergänzend einen aus ihrem Datenbestand errechneten Wahrscheinlichkeitswert zur Beurteilung des Kreditrisikos mitteilen (Score-Verfahren). Die Daten werden nur dann zur Verfügung gestellt, wenn ein berechtigtes Interesse daran glaubhaft dargelegt wurde. Auskunft über die zu der Person des Kunden bei der SCHUFA gespeicherten Daten kann der Kunde bei der SCHUFA erhalten. Weitere Informationen über das SCHUFA-Auskunfts- und Score-Verfahren enthält ein Merkblatt, das auf Wunsch zur Verfügung gestellt wird. Ebenso kann sich der Kunde über die SCHUFA im Internet unter www.schufa.de informieren. Die Service-Adresse der SCHUFA lautet:
SCHUFA HOLDING AG, Verbraucherservice, Postfach 5640, 30056 Hannover.
Für Veränderungen der gelieferten Ware infolge Verschleißes, fehlerhafter Bedienung, unsachgemäßer Behandlung, übermäßiger Beanspruchung, der Verwendung ungeeigneter Reinigungsmittel, chemischer, elektrochemischer oder elektrischer Einflüsse oder Witterungseinflüsse und durch Einwirkungen ähnlicher Art ist die Gewährleistung ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere, soweit unsere Gebrauchsanweisung missachtet wird und/oder notwendige Wartungen laut Gebrauchsanweisungen nicht erfolgen.
Mit dem Käufer vereinbaren wir bezüglich unserer Waren ausschließlich jene Beschaffenheitsmerkmale als vorhanden, die sich aus den diesbezüglichen Angaben in unseren Gebrauchsanweisungen, technischen Datenblättern und Beipackzetteln ergeben. Soweit unsere Angaben in unseren Gebrauchsanweisungen, technischen Datenblättern und Beipackzetteln zu einem wesentlichen Beschaffenheitsmerkmal unserer Waren unvollständig sind oder ganz fehlen, sind ergänzend die für unsere Waren gültigen DIN- bzw. EG-Vorschriften, der Stand der Technik oder die geltende Übung im Handelsverkehr (in dieser Reihenfolge) maßgebend. Dort und in unseren Gebrauchsanweisungen, technischen Datenblättern und Beipackzetteln nicht aufgeführte Beschaffenheitsmerkmale werden von uns in keinem Fall stillschweigend (konkludent) mit dem Käufer als vorhanden vereinbart. § 434 Abs. 1 Satz 3 BGB bleibt unberührt.
Für die Eignung unserer Erzeugnisse für den vom Käufer vorgesehenen, über die übliche Verwendung hinausgehenden Verwendungszweck übernehmen wir keine Garantie und keine Haftung, es sei denn, dass wir die Eignung ausdrücklich zugesichert haben. Die Gewährleistungsfrist beträgt 12 Monate ab Übergabe der Sache an den Käufer, es sei denn, es wurde schriftlich eine längere Frist vereinbart. § 479 BGB bleibt unberührt. Der Käufer hat die Ware unverzüglich nach Eingang der Ware am Bestimmungsort auf einwandfreie Beschaffenheit, Vollständigkeit und Vertragsmäßigkeit zu untersuchen. Der § 377 HGB findet insoweit Anwendung. Offensichtliche und bei ordnungsgemäßer Untersuchung erkennbare Mängel hat der Käufer innerhalb von 8 Tagen nach Erhalt schriftlich zu rügen. Nicht offensichtliche und bei ordnungsgemäßer Untersuchung nicht erkennbare Mängel hat der Käufer innerhalb von 14 Tagen nach Entdeckung schriftlich zu rügen. Bei Versäumung der Frist kommt eine Gewährleistung für die davon betroffenen Mängel nicht in Betracht. § 479 BGB bleibt unberührt.
Im Fall berechtigter und rechtzeitiger Beanstandungen sind wir berechtigt, nach unserer Wahl die Beseitigung des Mangels oder eine Ersatzlieferung vorzunehmen. Ist die Beseitigung des Mangels oder die Ersatzlieferung erfolglos oder werden die Beanstandungen nicht binnen einer weiteren, schriftlich zu setzenden Nachfrist von 15 Tagen behoben, kann der Käufer nach seiner Wahl Herabsetzung des Kaufpreises oder Rückgängigmachung des Vertrages verlangen. Weitergehende Ansprüche, insbesondere auf Schadensersatz oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen, sind ausgeschlossen, es sei denn, sie beruhen auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit unsererseits oder unserer Erfüllungsgehilfen.
Verweigert der Käufer ausdrücklich oder konkludent ohne rechtfertigenden Grund die Erfüllung des Vertrages, insbesondere die Abnahme des Vertragsgegenstandes, sind wir nach nochmaliger schriftlicher Aufforderung unter Ablehnungsandrohung mit einer Frist von 7 Tagen berechtigt, an Stelle der Vertragserfüllung eine Schadensersatzpauschale in Höhe von 25 % der Auftragssumme zu verlangen. Die Geltendmachung eines darüber hinausgehenden Schadens bleibt vorbehalten.
Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Erfüllung aller der Firma Eduard Gerlach GmbH zustehenden Ansprüche gegen den Käufer aus der Geschäftsverbindung unser Eigentum. Der Käufer ist berechtigt, die Ware im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr zu üblichen Bedingungen zu veräußern und darüber zu verfügen. Zur Sicherung unserer Ansprüche tritt er jedoch bereits heute alle Forderungen, die ihm aus dem Weiterverkauf gegen seine Abnehmer erwachsen, in Höhe des Rechnungsbetrages inkl. der gesetzlichen MwSt. an uns ab und zwar unabhängig davon, ob die Ware ohne oder nach Verarbeitung weiterverkauft wurde. Bei Verarbeitung oder Verbindung unserer Ware mit anderen Waren steht uns, ohne uns zu verpflichten, der Miteigentumsvorbehalt an der neuen Sache in dem Verhältnis zu, in dem der Rechnungsbetrag unserer Ware zu der Summe der Rechnungswerte der übrigen verwendeten Ware steht. Der Wert der Vorbehaltsware im Sinne dieser Bedingung ist unser Fakturenwert. Wird der Käufer Alleineigentümer der neuen Sache, gilt hiermit als vereinbart, dass ein Miteigentum im vorgenannten Verhältnis eingeräumt wird. Auf Verlangen des Käufers sind wir bereit und verpflichtet, Sicherheiten nach unserer Wahl freizugeben, wenn und soweit der Wert der Sicherheiten den Wert unserer Forderungen aus der laufenden Geschäftsbeziehung um 20% übersteigt. Zur Einziehung der Forderungen gegen seine Abnehmer bleibt der Käufer berechtigt, solange der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen uns gegenüber ordnungsgemäß und pünktlich nachkommt. Unsere Befugnis, die Forderung selbst einzuziehen, bleibt hiervon unberührt. Wir verpflichten uns jedoch, die Forderungen nicht einzuziehen, solange der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen aus den vereinnahmten Erlösen nachkommt, nicht in Zahlungsverzug ist und insbesondere kein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Käufers vorliegt. Tritt einer der vorgenannten Fälle ein, ist der Käufer verpflichtet, uns über die Verkäufe der Vorbehaltsware Rechnung zu legen, uns die Drittschuldner zu benennen und uns alle zur Einziehung notwendigen Informationen zu erteilen. Drittschuldnern hat er die Abtretung unaufgefordert anzuzeigen und sie zur Zahlung nur noch an uns aufzufordern. In der Pfändung der Vorbehaltsware durch uns liegt stets ein Rücktritt.
Der Käufer ist verpflichtet, die Vorbehaltsware sorgsam und pfleglich zu behandeln und sie gegen Wasser,
Feuer, Einbruch, Diebstahl und sonstige gewöhnliche Risiken zu versichern. Alle Ansprüche gegen den oder die
Versicherer bzw. gegen dritte Schädiger werden erfüllungshalber an uns abgetreten. Über Zwangsvollstreckungsmaßnahmen
Dritter in das Vorbehaltsgut oder in die zur Sicherung abgetretenen Forderungen gegen Drittkunden hat der Käufer
uns unverzüglich unter Überlassung aller für eine Intervention durch uns notwendigen Informationen und Papiere zu
unterrichten. Die Kosten der Intervention hat der Käufer zu tragen. Ferner hat der Käufer Beschädigungen und
Verlust der Vorbehaltsware sowie jede Änderung seines Firmen- oder Wohnsitzes uns anzuzeigen.
Die Firma Eduard Gerlach GmbH nimmt die vorstehenden Abtretungen an.
Für die Überlassung von Leihgeräten wird außer den Versandkosten grundsätzlich eine Leihgebühr erhoben, es sei denn, bei dem Verleih eines Gerätes wird ausdrücklich darauf verzichtet. Für beschädigte oder unbrauchbare Leihgeräte behalten wir uns vor, die notwendigen Reparaturen zu berechnen. Die Rücksendung des Leihgerätes muss spätestens innerhalb von 2 Tagen nach Erhalt des eigenen Gerätes erfolgen. Maßgeblich ist hierbei der Versandtag. Erfolgt die Rückgabe erst nach dieser Frist, kann ein Säumniszuschlag erhoben werden.
Der Kunde übernimmt die Pflicht, die gelieferte Ware nach Nutzungsbeendigung auf eigene Kosten nach den gesetzlichen Vorschriften ordnungsgemäß zu entsorgen. Für den Fall einer Weitergabe hat er eine entsprechende Weiterverpflichtung aufzuerlegen.
Erfüllungsort für alle Ansprüche aus vertraglichen Beziehungen zwischen uns und dem Käufer ist Lübbecke in Westfalen. Gerichtsstand ist, sofern der Käufer Istkaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentliches Sondervermögen ist, Lübbecke und zwar auch für Klagen im Wechsel- oder Scheckprozess.
(Stand: Februar 2011)
Verkaufs- und Lieferbedingungen (als PDF-Datei)